Bieterverfahren
Das Bieterverfahren ist eine erfolgreiche Vertriebsmethode für den Immobilien-bereich.
Beim Bieterverfahren handelt sich weder um eine Auktion noch um eine Art von Versteigerung. Es wirkt nur ähnlich und der Ablauf ist entsprechend. Der entscheidende Unterschied zur Auktion oder Versteigerung ist das Ende. Am Ende einer Auktion fällt der Zuschlag. Im Gegensatz hierzu werden beim Bieterverfahren von Interessenten Gebote abgegeben, zu denen sie bereit sind, die Immobilie zu erwerben oder zu mieten.
Für den Eigentümer besteht kein Zwang, das Höchstgebot anzunehmen und kein Vertragszwang.
Nach der Besichtigung der Immobilie geben Sie ein schriftliches Gebot ab. Das entsprechende Gebotsformular erhalten Sie von uns persönlich, bei der Besichtigung oder auf Anfrage bei e.b.g. immobilien.
Dieses Gebot soll dem maximalen Preis entsprechen, den Sie bereit sind, für das Objekt zu zahlen!
Sie alleine entscheiden, wie viel Ihnen die Immobilie wert ist!
Bitte prüfen Sie vor Abgabe eines Angebotes Ihre Finanzierungsmöglichkeiten bzw. Ihre finanziellen Mittel. Die Gebotsabgabe ist zeitlich befristet.